Arbeitskreis Richterin Augner gegründet

Ich habe inzwischen zwei Mal das Unvergnügen gehabt an Richterin am Amtsgericht Augner zu geraten. In beiden Verfahren habe ich Befangenheitsantrag gestellt. Sie wurden zurückgewiesen.

Im ersten Verfahren habe ich Richterin Augner wegen Rechtsbeugung angezeigt. Der Vorgang liegt bei der Generalstaatsanwaltschaft. Im zweiten Verfahren habe ich Dienstaufsichtsbescherde eingelegt. Das Verfahren ging bisher bis zum Präsidenten. Von dort erhielt ich jetzt folgende Antwort:

Zitat:
„Sie beschweren sich unter anderem darüber, dass die Richterin am Amtsgericht Augner Sie nicht habe ausreden lassen. Sie habe ständig polemisch dazwischen gerufen und Sachverhalte falsch zusammengefasst. Auch habe sich Frau Augner mehrfach über Sie lustig gemacht. Sie habe in etwa 15 Minuten mindestens fünf Mal betont, dass sie seit 30 Jahren Richterin sei. Der Parteivortrag der Gegenseite sei unwahr gewesen, doch Frau Augner habe Ihnen nicht zugehört. Sie äußern Zweifel an der sozialen Kompetenz und der Dienstfähigkeit der Richterin am Amtsgericht Augner.

Bezüglich der von Ihnen bemängelten Verhandlungsführung habe ich von Frau Richterin am Amtsgericht Augner eine Stellungnahme eingeholt. Ich habe keine Anhaltspunkte, an den Angaben, dass Sie ausführlich zu Wort gekommen seien und die Mietsache in allen Einzelheiten erörtert worden sei, zu zweifeln. Im Übirgen gehören die der Entscheidungsfindung dienende Verfahrens- und Verhandlungsführung zum Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützen und der Dienstaufsicht entzogenen richterlichen Unabhängigkeit, Artikel 97 des Grundgesetzes. Diese richterliche Unabhängikeit ist verfassungsrechtlich garantiert und Ausdruck der Gewaltenteilung.“

Inzwischen habe ich von Rechtsanwälten gehört, dass der Verhandlungsstil der Richterin am Amtsgericht Augner nicht nur von mir als grenzwertig empfunden wird. Ich bitte daher Personen, die mit dieser Richterin ebenfalls negative Erfahrungen gemacht haben, sich bei mir zu melden.

Aus meiner Sicht hat richterliche Willkür nichts mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun. Eine Richterin, die dazu ihre Vorgesetzten anlügt, ohne das dies Konsequenzen hat und Vorgesetzte, die solche Vorfälle nicht prüfen, sondern einfach abtun mit dem Satz, sie hätten keine Veranlassung an der Darstellung der Richterin zu zweifeln, obwohl es Zeugen gibt, die der Verhandlung beigewohnt haben, aber nicht befragt wurden, geben mir Anlass das System als solches infrage zu stellen.

Richter sollen im Namen des Volkes Recht sprechen. Das Volk hat jedoch zunhemend kein Verständnis mehr für eine Richterschaft, die Entscheidungen gegen das Rechtsempfinden des Volkes trifft. Voraussetzungen für das Richteramt ist soziale Kompetenz. Diese wird jedoch nie wieder überprüft. So kann es vorkommen, dass Richter in dem Ruf stehen, launisch zu sein. Haben sie einen schlechten Tag, dann hagelt es entsprechende Entscheidungen. Würde es ein Volksgremium geben, eine Beschwerdestelle über Richter, die eben nicht Vorgesetzte jener Richter sind, sondern unabhängig, dann könnten diese Fälle ganz anders beurteilt werden.

Auswüchse, wie wir sie beispielsweise in der Pressekammer Hamburg vorfinden, könnte man in den Griff bekommen. In den USA werden Staatsanwälte vom Volk gewählt. Über eine solche Lösung ist man bisher in Deutschland gar nicht bereit gewesen nachzudenken.

Wieviel zufriedener könnte das Volk mit seiner Justiz sein, wenn das Volk diese Personen unabhängig wählen würden. In den USA kennt man diese Vorgänge z. B. bei den Geschworenenwahlen. Ich denke, es ist Zeit über eine Reform der deutschen Justiz nachzudenken. Wer hilft mir dabei?

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Über Ricarda

Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale, Parteilose Kandidatin für die Bürgerschaftswahl Hamburg 2013
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