Ulrike Guérot stellt unmissverständlich klar, das
unsere Grundrechte nicht weggenommen werden können.
Sie können eingeschränkt werden unter sehr begrenzten Bedingungen:
Fallen diese weg, können wir unsere Grundrechte Art. 1 bis 20 GG
uneingeschränkt wahrgenommen werden.
Die Grundrechte müssen nicht zurück gegeben werden, denn sie waren ja nie weg.
Der Staat muss dem Bürger nachweisen, dass er ein Ansteckungs-Gefährder ist,
nicht umgekehrt der Bürger dem Staat, dass er kein Gefährder ist.
Deutliche Worte !
So habe ich das von Anfang an gesehen.
Schön, dass es jetzt einmal vor der Kamera so deutlich klargestellt wird.
Ob Leuten wie Söder oder Lauterbach das allerdings klar ist, wage ich zu bezweifeln.
Das Bundesverfassungsgericht duckt sich weg und versagt hier völlig.
. Eure Ricarda
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