Plagiat von Guttenberg: Universität Bayreuth will Bericht veröffentlichen – Stern

Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat bei seiner Doktorarbeit absichtlich abgeschrieben. Das habe eine Untersuchung der Uni Bayreuth ergeben, berichten Medien. Die Hochschule möchte das Ergebnis veröffentlichen – gegen den Willen zu Guttenbergs. Diesen erwarten aber offenbar keine juristischen Konsequenzen.

Die Universität Bayreuth will trotz einer Intervention von Karl-Theodor zu Guttenberg ihre Untersuchungergebnisse über die Doktorarbeit des ehemaligen Verteidigungsministers veröffentlichen. „Wir wollen eine klare Aussage zum wissenschaftlichen Fehlverhalten zu Guttenbergs treffen und das Thema öffentlich aufarbeiten“, sagte Unisprecher Frank Schmälzle der Nachrichtenagentur dpa. Er bestätigte Medienberichte, nach denen die Anwälte Guttenbergs die Hochschule gebeten hätten, den Kommissionsbericht über die Plagiatsvorwürfe nicht zu veröffentlichen.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte unter Berufung auf die Bayreuther Universität berichtet, Guttenbergs Anwälte hätten Einwände gegen eine Veröffentlichung. Das Blatt berichtete ohne Nennung von Details, die Universität gehe davon aus, dass Guttenberg beim Verfassen seiner Dissertation absichtlich getäuscht habe. Die Kommission, die den Plagiatsfall prüfe, habe ihre Arbeit weitgehend abgeschlossen. Der offizielle Bericht solle Ende April fertig sein.

Universitäts-Präsident Rüdiger Bormann sagte dem „Tagesspiegel“, er hoffe, dass Guttenberg einer Veröffentlichung der Untersuchung zustimmen werde. „Wir möchten das Ergebnis – auch zur Frage des Täuschungsvorsatzes – öffentlich machen.“ Er sehe in dem Verhalten des Politikers einen „vollkommenen Widerspruch“ zu dessen Rücktrittsrede, in der er Aufklärung versprochen hatte. „Es besteht ein ganz starkes öffentliches Interesse, wie die Uni den Vorfall bewertet.“ Guttenberg sei für eine Stellungnahme nicht zu erreichen gewesen, schrieb der „Tagesspiegel“.

Nach einem Bericht des „Spiegel“ wird Guttenberg wegen seiner Plagiates in seiner Doktorarbeit indes nicht juristisch belangt. Wie das Magazin am Samstag vorab berichtete, könnte das in Hof gegen Guttenberg laufende Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden. Guttenberg war Anfang März von allen Ämtern zurückgetreten. In den Wochen zuvor war bekanntgeworden, dass seine Doktorarbeit zahlreiche Passagen enthält, die von anderen Autoren übernommen, als solche aber nicht gekennzeichnet worden waren. Guttenberg selbst sprach von handwerklichen Fehlern, die Opposition warf ihm gezielte Täuschung vor.

Quelle: http://www.stern.de/panorama/plagiat-von-guttenberg-universitaet-bayreuth-will-bericht-veroeffentlichen-1672868.html

Kommentar:
Auch bei Mobbing und Stalking stellt die Staatsanwaltschaft fast alles ein. In diesem Fall jedoch wäre es besonders ungehörig den Fall
mangels öffentlichen Interesses einzustellen. Die Staatsanwaltschaft sollte doch wohl verstanden haben, dass kaum ein anderer Fall so viel öffentliches Interesse gefunden hat. Sollte es zur Einstellung kommen, dann blbiet zu hoffen, dass all jene, die bisher Interesse an der Aufklärung bezeugt haben, sich beschwerdeführend an die Generalstaatsanwaltschaft wenden werden.

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Über Ricarda

Gründerin und Leiterin der Mobbing-Zentrale, Parteilose Kandidatin für die Bürgerschaftswahl Hamburg 2013
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